Immer auf dem neusten Stand
Domain-Mietvertrag
Du kannst uns auch gerne kontaktieren
Domain-Mietvertrag für ALZURA Shop-Lizenznehmer
Stand: 29.06.2022
ALZURA Shop ist ein Produkt der ALZURA AG, Gewerbegebiet Sauerwiesen 2, Technologie Park I & II, 67661 Kaiserslautern (nachfolgend "ALZURA" genannt).
Auf Grund dieses Vertrages gewährt ALZURA dem Mieter das vorübergehende Recht zur Nutzung einer zugunsten von ALZURA geschützten Domain zum Betrieb eines ALZURA Shop-Shopsystems, über das zwischen ALZURA und dem Mieter ein gesonderter Vertrag geschlosse worden ist. Voraussetzung für diesen Vertrag ist, daher immer, dass Bestehen eines wirksamen Lizenzvertrages zwischen ALZURA und dem Mieter, sowie die Zustimmung des Mieters zu den folgenden Bestimmungen zustimmen:
§1 Definitionen
- "Software" ist das Shopsystem ALZURA Shop in seiner jeweils aktuellen Version.
- "Eigene Domain" - Domain im Besitz der ALZURA AG.
- "Domain mieten" - zeitlich begrenzte Überlassung zu dem Zweck die Software unter der Domain zu betreiben.
- "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Weiterleitung des Datenverkehrs an die URL-Adresse der gemieteten Domain über das ALZURA Shop-System. Im Rahmen der Services des ALZURA Shop Service ist dies in der Regel die URL-Adresse https://[gewählter_shop_name].alzura.shop. Durch die Inanspruchnahme der Domain-Miete wird es die gemietete Domain. Es ist nicht möglich, den Verkehr, der die URL der gemieteten Domain trifft, an eine andere als die vorgenannten Adressen umzuleiten.
§3 Rechteeinräumung
- ALZURA nimmt keine Registrierung von Domains, auch nicht von "kostenlosen Domains" zu Gunsten des Lizenznehmers vor.
- Der Lizenznehmer erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Domain. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen lassen der installierten Software.
- Verstößt der Mieter gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, ist ALZURA nach einer vorherigen erfolglos geblieben Abmahnung, zur fristlosen Beendigung dieses Vertrages berechtigt.
§4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Lizenznehmer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also eine natürliche Person, die den Lizenzvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann abschließt, ist, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß den folgenden Bedingungen zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen diesen Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ALZURA AG
Gewerbegebiet Sauerwiesen 2 | Technologie Park I&II | 67661 Kaiserslautern
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen, ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende Widerrufsbelehrung
§5 Entgelt, Fälligkeit und Verzug
- Die monatliche Gebühr für die Nutzung der Domain (im Folgenden als "Miete" bezeichnet) hängt von der gewählten Domain ab und ist dem Lizenznehmer vor Abschluss dieses Vertrages mitgeteilt worden. ALZURA behält sich vor, die Miete während der Laufzeit des Vertrags zu erhöhen. Für den Fall, dass ALZURA von diesem Recht Gebrauch macht, steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Die monatliche Miete wird zu Beginn des Monats für den jeweiligen Monat im Voraus zur Zahlung fällig. (Bsp. Die Miete für Februar 2015 wird am 4. Februar 2015 (dritter Werktag) zur Zahlung fällig. Teilmieten, die durch einen Vertragsbeginn im laufenden Monat entstehen, werden rückwirkend mit der ersten vollen Miete abgerechnet.
ALZURA wird dem Mieter für dessen Unterlagen eine monatliche Rechnung per Email zukommen lassen. - Der Mieter Lizenznehmer verpflichtet sich, dem ALZURA ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen, so dass ALZURA in der Lage ist, die monatliche Miete fristgerecht einzuziehen. Schlägt der Forderungseinzug aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, fehl, so hat der Mieter die ALZURA hierdurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.
- Soweit der Lizenznehmer Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist, betragen die Verzugszinsen acht Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Andernfalls betragen die Verzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
§6 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende jedes Kalendermonats gekündigt werden.
- Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der ALZURA zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Mieter Rechte von ALZURA dadurch verletzt, dass er die Domain über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von ALZURA hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, die Parteien vereinbaren insoweit, dass eine E-mail dem Schriftformerfordernis genügt.
- Im Falle einer Kündigung hat der Mieter die Nutzung der Domain aufzugeben. ALZURA steht nach Wirksamwerden der Kündigung das Recht zu, technische Maßnahmen zu ergreifen, die eine Nutzung der gekündigten Domain durch den Mieter verhindern.
§7 Haftung
- Es ist verboten, die gemietete Domain auf eine Weise zu verwenden, die zu einer Abwertung der Domain führt bewusst beeinflusst, insbesondere durch:
- Verletzung von Rechten Dritter z.B. durch unerlaubter Nutzung von fremden Marken, Kennzeichen oder Namensrechten.
- Unerlaubte Verwendung von zu Gunsten Dritter urheberrechtlich geschütztem Material.
- Verwendung der Domain für einen anderen illegalen Zweck.
- Verwendung unzulässiger SEO-Praktiken (Suchmaschinenoptimierung) für diese Domain.
- ALZURA garantiert, dass ihr zum Zeitpunkt der Nutzungseinräumung an der Domain keine an der Domain bestehenden Rechte Dritter bekannt sind, insbesondere, dass Dritte ihr gegenüber nicht die Übertragung der Domain geltend gemacht haben. Eine Garantie mit dem Inhalt, dass an der Domain keine Rechte Dritter, insbesondere solche aus Markenrecht, Namensrecht oder sonstiger IP-Rechte bestehen, gibt ALZURA ausdrücklich nicht ab.
- Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer vom Lizenzgeber übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Lizenzgebers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Lizenzgebers für anfängliche Mängel.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers.
§8 Vertraulichkeit
- Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
- Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
- Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
- Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR nach sich. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
§9 Sonstiges
- ALZURA räumt dem Mieter, für den Fall das ALZURA sich zu einem Verkauf der gemieten Domain entschließen sollte, ein Vorkaufsrecht ein. Sollte sich der Mieter dann für einen Kauf der Domain entscheiden, endet diese Vereinbarung. Der Verkauf wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
- Der Mieter darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen.
- Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von ALZURA des Lizenzgebers statthaft.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ergänzend zu diesem Mietvertrag finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALZURA AG Anwendung, wobei die Regelungen des Mietvertrages Anwendungsvorrang haben.
- Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
- Erfüllungsort ist Kaiserslautern. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kaiserslautern, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
- Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Vertragsbestandteil.