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Domain-Kaufvertrag
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Domain-Kaufvertrag (Verkauf)
Stand: 28.06.2022
Präambel
Diese Bestimmungen regeln den Verkauf und die Übertragung von Domains, die derzeit zu Gunsten der ALZURA AG, Gewerbegebiet Sauerwiesen 2, Technologiepark I & II, 67661 Kaiserslautern (nachfolgend "Verkäufer") geschützt sind an den Erwerber.
Der Erwerber ist mit dem Wunsch die in der Auftragsbestätigung genannten Domains vom Verkäufer zu erwerben herangetreten. Der Verkäufer stimmt diesem Erwerb auf Grundlage der folgenden Bestimmungen zu:
§1 Definitionen
- "AuthInfo-Code" ist eine Zeichenfolge, die es ermöglicht, eine Domainübertragung durchzuführen, d.h. den Domain-Service an einen anderen zugelassenen Registrar zu übertragen. Aus diesem Grund ist der AuthInfo-Code vertraulich behandeln und nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden. Der AuthInfo-Code wird in der technischen Nomenklatur auch wie folgt bezeichnet: AuthCode, AuthInfo, Autorisierungscode, Autorisationsschlüssel.
- "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
§2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist der Verkauf der vom Kunden gewählten Domain von ALZURA an den Kunden, indem dem Kunden ein AuthInfo-Code zur Verfügung gestellt wird, der die Übertragung der Domain unabhängig vom Kunden an den Domain-Registrar seiner Wahl ermöglicht. ALZURA hat seine Verpflichtungen mit der Zurverfügungstellung des AuthCodes vollumfänglich erfüllt, die Beauftragung und Durchführung der Übertragung ist Sache des Kunden.
- Gegenstand des Vertrages ist nicht der Service und die Pflege der Domain. Diese Dienstleistungen können auf besonderen Wunsch des Kunden im Rahmen eines separat unterzeichneten Vertrags erbracht werden.
§3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Lizenznehmer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also eine natürliche Person, die den Lizenzvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann abschließt, ist, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß den folgenden Bedingungen zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen diesen Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ALZURA AG
Gewerbegebiet Sauerwiesen 2 | Technologie Park I&II | 67661 Kaiserslautern
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen, ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende Widerrufsbelehrung
§4 Entgelt, Fälligkeit und Verzug
- Die Lieferung des AuthInfo-Codes erfolgt nach Gutschrift der Zahlung auf dem PayPal Konto der ALZURA AG, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach dem Zahlungseingang.
- Wenn die Gültigkeitsdauer des AuthInfo-Codes abgelaufen ist, generiert die ALZURA AG auf Anfrage des Kunden einen neuen Code.Die entsprechende Anfrage muss per E-Mail an shop@alzura.com gesendet werden. Idealerweise wird dabei die bei der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse genutzt, andernfalls kann es hierbei zu Verzögerungen kommen.. Der neue Code wird generiert und in der Regel. 3 Werktagen an dieselbe E-Mail-Adresse gesendet.
- Wenn innerhalb von 14 Kalendertagen keine Zahlung erfolgt, wird die Bestellung automatisch storniert und die Domain wieder zum Verkauf freigegeben.
- Die ALZURA AG garantiert, dass die Domain für einen Zeitraum von mindestens 14 Kalendertagen ab Auftragserteilung registriert wird. Unternimmt der Erwerber innerhalb dieser Frist jedoch nicht alles notwendige, um eine Übertragung durchzuführen, ist die ist die ALZURA AG nicht verpflichtet, die Domain zu verlängern (falls die Domain abläuft), was zum Ablauf der Domain und damit zum Verlust Ihrer Rechte an der gekauften Domain führen kann.
- Falls die vom Auftragnehmer ausgewählte Domain nicht verkauft oder übertragen werden kann, kann die ALZURA AG auf Antrag des Auftragnehmers nach Rücksprache eine alternative Domain übertragen oder den gezahlten Betrag zurückerstatten.
§5 Haftung
- Der Verkäufer garantiert, dass ihm zum Zeitpunkt der Übertragung der Domain keine an der Domain bestehenden Rechte Dritter bekannt sind, insbesondere, dass Dritte ihm gegenüber nicht die Übertragung der Domain geltend gemacht haben. Eine Garantie mit dem Inhalt, dass an der Domain keine Rechte Dritter, insbesondere solche aus Markenrecht, Namensrecht oder sonstiger IP-Rechte bestehen, gibt der Verkäufer ausdrücklich nicht ab. Der Verkäufer haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer vom Lizenzgeber übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Eine weitergehende Haftung des Verkäufers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Verkäufers für anfängliche Mängel.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Verkäufers.
§6 Vertraulichkeit
- Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
- Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
- Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
- Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR nach sich. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
§7 Sonstiges
- Der Erweber darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen.
- Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Verkäufers statthaft.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung. Ergänzend zu diesem Lizenzvertrag finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALZURA AG Anwendung, wobei die Regelungen des Kaufvertrages Anwendungsvorrang haben.
- Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
- Erfüllungsort ist Kaiserslautern. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kaiserslautern, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
- Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Vertragsbestandteil.